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   VG Ansbach, 24.08.2017 - AN 1 S 17.00855   

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https://dejure.org/2017,55218
VG Ansbach, 24.08.2017 - AN 1 S 17.00855 (https://dejure.org/2017,55218)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24.08.2017 - AN 1 S 17.00855 (https://dejure.org/2017,55218)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24. August 2017 - AN 1 S 17.00855 (https://dejure.org/2017,55218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; KAG Art. 5, 13
    Festsetzung des Wasserherstellungsbeitrags für ein Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 14.04.2011 - 20 BV 11.133

    Herstellungsbeitrag für öffentliche Wasserversorgungseinrichtung; Verstöße gegen

    Auszug aus VG Ansbach, 24.08.2017 - AN 1 S 17.00855
    Stehen nach nichtigem vorherigem Satzungsrecht eine Beitragssatzung und eine Verbesserungsbeitragssatzung in solcher zeitlicher Nähe, führt dies auch zur Unwirksamkeit der VES-EWS (vgl. zu einem Abstand von 4 Tagen BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 20 BV 11.133, Rn. 34, juris).

    Nachdem der weit überwiegende Anteil der in der Verbesserungsbeitragssatzung genannten Maßnahmen bereits lange vor Erlass der beiden Satzungen abgeschlossen war und ganz offensichtlich nur noch wenige Aufwendungen auf die Zeit nach Erlass der BGS-EWS 2012 entfielen, deren Fertigstellung auch offensichtlich weniger als zwei Monate nach Erlass dieser Satzung zu erwarten war, stellen diese Maßnahmen sich als weiterer Investitionsaufwand dar, der bei der Kalkulation der Herstellungsbeiträge hätte berücksichtigt werden müssen (vgl. BayVGH, U.v. 14.4.2011, a.a.O., Rn. 34, juris).

  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 2 N 08.124

    Gemeinderatsbeschluss unter Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz

    Auszug aus VG Ansbach, 24.08.2017 - AN 1 S 17.00855
    Wird die Öffentlichkeit zu Unrecht von der Sitzung ausgeschlossen, stellt dies nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs "einen gravierenden Verstoß gegen tragende Verfahrensprinzipien der Kommunalverfassung dar" und führt zur Unwirksamkeit des betreffenden Beschlusses (vgl. BayVGH, U.v. 26.1.2009 - 2 N 08.124, Rn. 8, juris; Bauer/Böhle/Hecker, Bayerische Kommunalgesetze, Rn. 9 zu Art. 52 GO; Prandl/Zimmermann/ Büchner/ Pahlke, Kommunalrecht in Bayern, Rn. 10 zu Art. 52 GO).
  • VGH Bayern, 07.05.2007 - 23 CS 07.833
    Auszug aus VG Ansbach, 24.08.2017 - AN 1 S 17.00855
    Hieran knüpft zum einen der Beginn der Frist für die Festsetzungsverjährung an, zum anderen muss zum Zeitpunkt des Entstehens eines Verbesserungsbeitrags mit Benutzbarkeit der verbesserten Einrichtung nach Beendigung der Verbesserungsmaßnahme nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs der Einrichtungsträger nicht nur über eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung, sondern gleichzeitig auch über eine Herstellungsbeitragssatzung mit neu kalkulierten, entsprechend erhöhten Beitragssätzen für Neuanschließer verfügen, weil anderenfalls weder eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung noch eine wirksame Herstellungsbeitragssatzung vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833; großzügiger: BayVGH, B.v. 4.8.2015 - 20 ZB 15.1082, juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 04.08.2015 - 20 ZB 15.1082

    Herstellungsbeitrag Entwässerung

    Auszug aus VG Ansbach, 24.08.2017 - AN 1 S 17.00855
    Hieran knüpft zum einen der Beginn der Frist für die Festsetzungsverjährung an, zum anderen muss zum Zeitpunkt des Entstehens eines Verbesserungsbeitrags mit Benutzbarkeit der verbesserten Einrichtung nach Beendigung der Verbesserungsmaßnahme nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs der Einrichtungsträger nicht nur über eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung, sondern gleichzeitig auch über eine Herstellungsbeitragssatzung mit neu kalkulierten, entsprechend erhöhten Beitragssätzen für Neuanschließer verfügen, weil anderenfalls weder eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung noch eine wirksame Herstellungsbeitragssatzung vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833; großzügiger: BayVGH, B.v. 4.8.2015 - 20 ZB 15.1082, juris Rn. 3).
  • VG Ansbach, 25.07.2017 - AN 1 K 15.01781

    Erhebung eines Verbesserungsbeitrags

    Auszug aus VG Ansbach, 24.08.2017 - AN 1 S 17.00855
    In ihrem Urteil vom 25. Juli 2017 (AN 1 K 15.01781) hat die Kammer festgestellt, dass die Antragsgegnerin gültiges Herstellungsbeitragsrecht für die Entwässerungseinrichtung erstmals mit Erlass der BGS-EWS vom 10. Oktober 2013 (Inkrafttreten zum 1. Oktober 2013) geschaffen hat.
  • VGH Bayern, 31.01.2013 - 20 N 12.1060

    Normenkontrollverfahren

    Auszug aus VG Ansbach, 24.08.2017 - AN 1 S 17.00855
    Nachdem die Ausgangs-BGS-EWS 2012 bereits im gesamten Beitragsteil nichtig war, konnte nicht ohne Inkrafttreten einer vollständig neu beschlossenen Beitragssatzung ein rechtswirksames Herstellungsbeitragsrecht geschaffen werden (vgl. BayVGH, U.v. 31.1.2013 - 20 N 12.1060).
  • VGH Bayern, 29.01.2018 - 20 CS 17.1824

    Herstellungsbeitrag für Entwässerungseinrichtung

    Mit Beschluss vom 24. August 2017 (Az. AN 1 S 17.00855) ordnete das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Herstellungsbeitrag für die Entwässerungseinrichtung an und lehnte den Antrag im Übrigen ab.

    unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 24. August 2017, Az. AN 1 S 17.00855, den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 20. Januar 2017 gegen den Herstellungsbeitragsbescheid der Antragsgegnerin für die Entwässerungseinrichtung vom 20. Dezember 2016 abzulehnen.

  • VG Ansbach, 03.05.2018 - AN 1 S 17.01208

    Beitragsnacherhebung nach erstmaliger Schaffung gültigen Beitragsrechts

    So hat die erkennende Kammer mit Beschluss vom 24. August 2017 (AN 1 S 17.00855) ausgeführt, dass alle Satzungen der Antragsgegnerin vor 2012 wegen Beschlusses in nichtöffentlicher Sitzung nichtig waren, da die Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes einen gravierenden Verstoß gegen tragende Verfahrensprinzipien der Kommunalverfassung darstellen, der die Ungültigkeit des Satzungsbeschlusses und damit die Nichtigkeit der Satzung zur Folge hat (vgl. auch BayVGH, U.v. 26.1.2009 - 2 N 08.124).
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